Sekundarschule

Benutzerordnung

Benutzerordnung für die Computer der Schule

1. Grundlegendes

Ziel der Sekundarschule „Am Lerchenfeld“ in Schönebeck ist es, allen Schülern und Lehrern der Einrichtung die Computer möglichst umfangreich für Bildungszwecke zugänglich zu machen. Jeder der Nutzungsberechtigten erwartet, dass er stets mit der Technik in den gewohnten Standardeinstellungen arbeiten kann. Jegliche Störungen behindern den (Unterrichts)Ablauf und müssen vermieden werden. Deshalb sind allgemeine Verhaltensweisen in der Nutzerordnung festzulegen und ggf. Einschränkungen für jeden Benutzer notwendig.

Die Benutzerordnung ist Bestandteil der Hausordnung. Eine missbräuchliche Nutzung der Hard- und Software kann zum Entzug der Nutzungsberechtigung führen und/oder auch gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Einverständnis der Benutzer mit der Benutzerordnung wird durch das Unterzeichnen der Nutzungsvereinbarung dokumentiert.

Jeder Nutzer erhält eine persönliche Zugangsberechtigung. Der Schutz vor unberechtigter Nutzung der Computer wird durch das Passwort gewährleistet. Das Passwort stellt einen wesentlichen Faktor bei der Gewährleistung des allgemeinen Datenschutzes dar. Es ist nicht gestattet, dieses anderen Personen zugänglich zu machen .Jeder Nutzer erhält nach der Anmeldung auf dem Server der Sekundarschule „Am Lerchenfeld“ in Schönebeck einen limitierten Plattenbereich zugewiesen, auf dem die persönlichen Daten abgelegt werden können. Dieser Bereich ist vom Nutzer zu verwalten und insbesondere sind nicht mehr benötigte Daten selbstständig zu löschen. An anderen Stellen sind keine nutzerspezifischen Daten abzulegen.

Die Bedienung von Hard- und Software hat sachgerecht zu erfolgen. Veränderungen an der Konfiguration der Arbeitsstationen, des Netzwerkes sowie der Hardware sind nicht gestattet. Ausgenommen davon sind die Administratoren.

Jeder Nutzer verhält sich so, dass er andere nicht stört, behindert oder belästigt. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen ist umgehend Folge zu leisten.

Handlungsweisen, die dazu geeignet sind, die Funktion des Computersystems oder seiner Teile zu beeinträchtigen, sind zu unterlassen. Für mutwillig oder grob fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich.

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen, dem Netzwerk oder aus dem Internet kopieren oder löschen, machen sich strafbar und können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

Ein Verstoß gegen die Ordnung kann disziplinarische Maßnahmen, Schadensersatzforderungen sowie den Entzug der Nutzungsberechtigungen nach sich ziehen.

Verstöße gegen diese Ordnung sind der Schulleitung zu melden.


2. Nutzungsberechtigte

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Nutzungsberechtigte der Computer sind alle Schüler, Lehrer und Arbeitskräfte unserer Schule, die die Benutzerordnung durch Unterschrift anerkennen und von den Administratoren oder beauftragten Lehrkräften in die technischen Grundlagen eingewiesen worden sind.

- Allen Nutzungsberechtigten wird vom Administrator ein Benutzername zugewiesen.

- Die Computer können in der schulischen Öffnungszeit für Unterricht oder nach Absprache individuell genutzt werden.


3. Verhalten im Raum

> Die Lehrerrechner(PC Kabinett, Kommunikationsraum, Bibliothek) dürfen nur von Lehrern benutzt werden. Die Computer dürfen nur unter Aufsicht benutzt werden.

> Die Verwendung privater Datenträger ist nur im Einzelfall und nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Administratoren an dem dafür freigegebenen Rechner gestattet.

> Jeder Nutzer verhält sich umsichtig und mit der gebotenen Vorsicht.

> Die Gerätetechnik ist pfleglich zu behandeln.

> Eingriffe in die Geräte, das Lösen von Steckverbindungen oder das Entfernen und Hinzufügen von Geräten dürfen nicht eigenmächtig erfolgen.

> Vor Beginn der Arbeit ist der Arbeitsplatz auf Vollständigkeit und Sauberkeit zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten und/oder auftretende Defekte sind sofort dem/der Lehrenden zu melden.

> Sauber und ordentlich wird der Arbeitsplatz wieder verlassen. Die Stühle werden sorgsam an ihren Platz gestellt.

> Das Einnehmen von Speisen und Getränken ist an den Computern nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zum umgehenden Ausschluss von der Nutzung.


4. Benutzung des Internets

Die durch das Internet zugänglichen Daten können keiner vollständigen zuverlässigen Selektion unterworfen werden. Die Schule ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. Sollte sich jemand durch solche Informationen verletzt, beleidigt oder in anderer Weise angegriffen fühlen, so muss dieser Sachverhalt mit dem Urheber der Information geklärt werden.

Es nicht gestattet, kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen.

Jede missbräuchliche Nutzung des Internets (folgende Auflistung u. Anhang) ist verboten.

Es ist verboten, Internetseiten zu suchen und aufzurufen, Daten zu kopieren oder herunterzuladen sowie selbst Daten hochzuladen, die bekanntermaßen oder möglicherweise die folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Verletzung, Bedrohung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter

2. Material, das nach Einschätzung der Aufsichtspersonen geeignet ist, diffamierend, täuschend, anstößig, widerlich zu sein oder offensichtlich unwahr ist oder welches unangemessen interpretiert werden kann,

3. Daten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen Schaden verursachenden Inhalten,

4. Inhalte, die ausschließlich oder vordergründig der Werbung, Bekanntmachung oder dem Angebot von Gütern und Dienstleistungen aus parteipolitischen oder kommerziellen Gründen dienen

5. rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische und sexistische Inhalte

Stößt ein Nutzer zufällig auf solche Seiten, hat er sie unverzüglich wieder zu verlassen.

Zudem ist es untersagt, Internetseiten zu suchen und aufzurufen, die Up- und Downloads mit unnötig hohem Datenverkehr (z.B. Video, Audiodateien) veranlassen.

Verbreitung von Informationen über das Internet, die dem Ansehen der Sekundarschule „Am Lerchenfeld“ in Schönebeck in jeglicher Weise schaden

Chatten, Mailing, Online-Spiele, Verschicken von SMS außerhalb der gestatteten Plattformen ist untersagt.


5. Zuwiderhandlungen

Das Nichteinhalten der Benutzerordnung kann schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie strafrechtliche Konsequenzen haben.

Verstöße gegen die Benutzerordnung können einen zeitlich begrenzten oder einen dauerhaften Entzug der Zugangsberechtigung nach sich ziehen. Für Ansprüche Dritter gegenüber der Sekundarschule „Am Lerchenfeld“ in Schönebeck, die sich aus einer unsachgemäßen oder verbotenen Nutzung des Zuganges zu der Rechentechnik ergeben, haftet der Verursacher bzw. der entsprechende Zugriffsberechtigte in vollem Umfang.

Schönebeck, den 11.03.2019

H. Weiner, Schulleiter